IPads: Regeln, Anschaffung, Kosten
FAQ
Apple IPad ab der 9. Generation. In der Regel wird jedes Jahr ein aktualisiertes Modell präsentiert.
Für die Installation von schulischen Apps genügt die Größe von 64GB aus. Auch für die Daten ist der Speicher ausreichend. Dennoch sollten Schüler*innen regelmäßig nicht mehr benötigte Dateien löschen und das Gerät “aufräumen“. Auch das Übertragen an den heimischen PC ist in der Regel möglich.
Darüber hinaus werden die Schüler*innen bei den Einführungen darüber unterrichtet, wie der Schulserver IServ zur Datensicherung genutzt werden kann.
Die nächste Speichergröße von 256GB wird auch aufgrund der deutlich höheren Kosten nicht über die Sammelbestellung angeboten.
Nur bei der Nutzung einer entsprechenden Hülle besteht der Versicherungsschutz durch die gemeinsame Versicherung über den Anbieter. Es ist aber auch möglich, das IPad ohne Versicherungsschutz und ohne Hülle zu kaufen. Dies wird jedoch nicht empfohlen.
Die neusten IPads (ab 2018) erlauben den besonders komfortablen Einsatz spezieller digitaler Stifte. Der original Apple Pencil ist mit ca. 100€ recht teuer. Wir empfehlen den Dexter Stifter, der über die Gesellschaft für Digitale Bildung mit angeboten wird.
Die Entscheidung für IPads mit dem Betriebssystem iOS wurde insbesondere wegen folgender Erfahrungen getroffen:
- Einfaches gleichzeitiges „Zur-Verfügung-Stellen“ (Ausrollen) von vielen Schülergeräten.
- Einfache und zuverlässige Installation von Apps auf vielen Geräten.
- Einfache und zuverlässige Übertragung von Schüler- und Lehrerbildschirmen auf einen Beamer.
- Einfache und zuverlässige Steuerung der Tablets auch in Prüfungen: Beschränkung auf nur eine App möglich.
- Lange Akkulaufzeit über einen ganzen Schultag.
- Langfristige Versorgung mit (Sicherheits-) Updates.
- Großes Angebot an schulischen Apps.
Jedes Gerät hat eine eindeutige ID. Diese Geräte-ID ist dem Namen des Kindes zugeordnet.
Das MDM Jamf-School wird eingesetzt. Die Geräteprofile werden erstellt und verteilt. Apps werden den Geräten zugeordnet und verteilt. Benutzernamen werden den Geräten zugeordnet.
Herr Fehsenfeld (Superadministrator), Herr Dietz und Herr Sandmann (Vertretung).
Die Apple-Cloud wird nicht als Speichermedium genutzt. Dafür verwenden wir den lokalen IServ Schulrechner.
Die Kinder melden sich mit ihrem eigenen Passwort an ihrem Gerät an. Der Zugriff auf das MDM durch die Geräteadministratoren ist mit 2-Faktor Autorisierung passwortgeschützt.
Im Meterbereich.
Nein. Eine Ortung erfolgt nur nach Verlustmeldung.
Es besteht die Möglichkeit einen Fingerabdruck als Passwort zu verwenden. Zusätzlich gibt es den Sperrcode.
Nein.
Die Hülle ist an allen Ecken und der Rückseite gut gepolstert. Der Deckel schützt das Display auch in der Schultasche. Das ausgewählte Modell hat zudem einen Aufsteller. Innerhalb der Schutzhülle können digitale Stifte sicher aufbewahrt werden. Mit einer solchen Hülle reduziert sich die Gefahr von Beschädigungen und damit von Folgekosten durch die Reparatur.
Die genauen Versicherungsbedingungen sind je nach Anbieter verschieden und richten sich danach, welcher Anbieter von der Elternschaft gewählt wurde. Bei dem Anbieter sind die Versicherungsbedingungen aufgeführt.
Nein, sie ist freiwillig. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigt jedoch, dass eine Versicherung unbedingt empfehlenswert ist.
Nur in Ausnahmefällen kann ein bereits vorhandenes Gerät genutzt werden. Das eigene Gerät muss selber zum Anbieter geschickt werden, damit es dort zurückgesetzt und mit den erforderlichen Apps bespielt wird. Zusätzlich wird es in die Schulverwaltung eingebunden. Dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Die Kosten sind von der Familie zu tragen. Sollte ein solches Gerät durch eine Familie genutzt werden ohne an der Sammelbestellung teilzunehmen, gelten folgende Regeln:
- Das iPad wird von der Schule verwaltet.
- Als Folge wird das Tablet vollständig zurückgesetzt und alle eigenen Apps werden für die Dauer der Verwaltung entfernt.
- Eine Apple-ID kann nicht genutzt und eigene Apps können nicht installiert werden.
Die Entscheidung für digitale Bücher obliegt den Fachschaften. Diese können sich für E-books entscheiden, wenn dies sinnvoll erscheint.
Ein Transport der Bücher kann in der Regel entfallen, sodass die Schultaschen leichter werden können.
Befinden sich ein oder mehrere Schülergeräte in Bluetooth-Reichweite zum Lehrergerät (i.d.R. im selben Raum), so kann der Lehrer den aktuellen Bildschirminhalt einsehen und ggf. auch für alle projizieren.
Alle betroffenen Schüler werden über die Einsichtnahme durch ein blaues Symbol auf ihrem Tablet informiert.
Sobald der Lehrer oder der Schüler den Raum verlässt und die Bluetooth-Verbindung abreißt, wird der Bildschirminhalt nicht mehr übertragen.
Ein Vertreter der Elternschaft des betroffenen Jahrgangs holt Angebote ein. Diese werden verglichen. Die Elternschaft wählt abschließend einen Händler und damit ein bestimmtes Finanzierungsmodell aus.
Es werden stets Händler gewählt, die eine kostenlose Finanzierung anbieten.
Nicht sichtbar für Administrator:
- Adressbuch
- Mails und Kontakte
- Browserverlauf
- Namen gespeicherter Dateien
- Inhalte gespeicherter Dateien
- Nachrichten
- Fotos & Videos
- Kalender
Sichtbar für Administrator:
- Gerätename
- Modell: Name & Nummer
- Seriennummer/MAC/IP
- IOS-Version
- alle installierten Programme
- Ladezustand
- Speicher: gesamt & verfügbar
- eingetragener Besitzer
- Zeitpunkt der letzten Online-Verbindung
- Datum der Installation
- Steuerung durch Lehrkräfte
- Die Nutzung im Unterricht ist sehr vielfältig und erweitert sich je nach Fach unterschiedlich stark. Daher kann diese Nennung nicht umfassend sein.
- Die digitale Mappenführung erfolgt über die Notizapp Notability und wird in jedem Unterrichtsfach eingesetzt.
- Die Tablets können für eine schnelle Recherche im Internet genutzt werden.
- In den naturwissenschaftlichen Fächern ersetzt das iPad den Taschenrechner.
- Spezielle Tools wie GeoGebra können sofort genutzt werden ohne in den Computerraum umziehen zu müssen.
- Das Tablet ersetzt die Wörterbücher und kann sogar die Vokabeln zum Üben vorlesen.
- Protokolle können durch Fotos und Videos von Experimenten ergänzt werden.
- Die Produktion von Erklärvideos intensiviert auch in den Fremdsprachen durch die besondere Auseinandersetzung mit den Inhalten das Verständnis.
- Präsentationen können unmittelbar im Unterricht erstellt werden.
- Fragen rund um Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte können im direkten Einsatz erörtert werden.
Das nicht wenige Geld wird für ein Lerngerät und nicht für eine „weitere Spielkonsole“ investiert.
Eine private Nutzung ist über den Browser dennoch weitestgehend möglich.
Was nicht geht sind anspruchsvolle Spiele oder Social Media. Diese nutzen die Schüler*innen i. d. R. auf ihrem Handy.
Nachteil: Auch individuelle kostenpflichtige Lernprogramme (und In-App-Käufe) können Eltern nicht frei installieren.
Allerdings können auch die Schüler*innen nicht unabsichtlich Geld für Apps ausgeben.
Besonders wichtig: ohne AppleID der Schüler*innen entfallen mögliche Probleme mit der DSGVO. Die Schüler*innen müssen für die Nutzung der IPads keinen Account anlegen und so können schulische Daten auch nicht aus Versehen aus US-Servern landen. Anderenfalls würden die Eltern dafür die Verantwortung tragen müssen, die durch das strenge Vorgehen entlastet werden.
Das medienpädagogische Konzept sieht vor, dass die Schüler*innen in Jahrgang 7 nach der Übergabe der Geräte in ersten Schulhalbjahr wöchentlich in einer Doppelstunde unterstützt werden. Nach der Einrichtung (Mail, Kalender, Onlinespeicher, Backups) werden gemeinsam Ordnerstrukturen angelegt und verwaltet. Weitere Inhalte sind die Einarbeitung in zentrale Apps sowie Grundwissen zu Datenschutz und Urheberrecht.
Solange das Tablet noch mit einem WLAN verbunden ist, kann das Gerät durch einen Administrator entsperrt werden.
Ist das nicht der Fall kann das Gerät häufig nicht mehr entsperrt werden.
Dann ist auch kein Zugriff auf die Daten mehr möglich und das Gerät muss neu installiert werden.
Auch für diesen Fall wird eine regelmäßige Sicherung wichtiger Daten auf IServ dringend empfohlen.
Ja, wenn das iPad in den sogenannten „Lost-Modus“ versetzt wird. Gleichzeitig wird das Gerät gegen die Nutzung durch Dritte gesperrt.
Wurde das Gerät geortet und anschließend wieder entsperrt, dann wird der Nutzer über Zeitpunkt und den Ortenden informiert. So kann bei einem möglichen Missbrauch der Verantwortliche festgestellt werden.
Nein. Das Tablet ist ein weiteres Arbeitsmittel. Weiterhin schreiben die Schüler*innen wie gewohnt in Heften und Mappen.
In manchen Fächern bei manchen Lehrkräften erfolgen Mitschriften verstärkt digital, um auch so Vorzüge und Nachteile zu erkennen.
Überdies erlauben die Geräte der jüngsten Generation auf einfache Weise handschriftliche Notizen.
Da die Tablets durch die Schule verwaltet werden, kann das Arbeiten mit den Geräten durch Lehrkräfte eingeschränkt werden.
Folgende Einschränkung können durch die Lehrkräfte vorgenommen werden. Dabei können auch mehrere Einschränkungen kombiniert werden:
- Als Ersatz für Taschenrechner und Wörterbuch kann (auch in Klassenarbeiten) nur eine einzige App erlaubt werden.
- Das Arbeiten kann auf die Verwendung mehrerer einzelner Apps eingeschränkt werden.
- Der Zugang zum Internet (Browser Safari) kann unterbunden werden.
- Der Zugang zum Internet kann auf eine oder einzelne Seiten eingeschränkt werden.
- Die Verwendung der Kamera kann unterbunden werden.
- Die Autokorrektur kann in bestimmten Apps (z. B. für ein Diktat) unterbunden werden.
- Die Übertragung von Information oder Dateien von einem Gerät zum anderen über AirDrop kann unterbunden werden.
- Das Tablet kann komplett gesperrt werden.
- Am Ende einer Unterrichtsstunde kann die Lehrkraft einsehen welche Apps zu welcher Zeit und mit welcher Dauer genutzt wurden.
- Die Lehrkraft kann bei Schülern in der unmittelbaren Nähe (im gleichen Raum) den Bildschirminhalt einsehen. Betroffene Schüler werden automatisch über die Einsichtnahme an ihrem Gerät informiert.
- Der Bildschirminhalt kann den anderen Schülern projiziert werden.
Ja. Über die Einstellungs-App kann die Bildschirmzeit eingestellt und die Beschränkung auf bestimmte Apps vorgenommen werden. Mit der Einführung der Medienkunde bietet die Schule ab dem kommenden Schuljahr regelmäßig Elternsprechstunden zur Unterstützung und Beratung an.