Erkrankungen, Beurlaubungen, Entschuldigungsregelungen
Erkrankungen:
Krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht ist der Schule umgehend mitzuteilen. Diese Mitteilung erfolgt ausschließlich über den Schulmanager-online. Wichtig: Die Mitteilung der Erkrankung über den Schulmanager-online ersetzt NICHT eine elterliche schriftliche Entschuldigung, sondern den Anruf im Sekretariat. Grundsätzlich sind alle Fehlzeiten der Schüler*innen durch die Eltern umgehend bei Rückkehr des Kindes in schriftlicher Form bei der Klassenleitung zu entschuldigen. Eine elterliche Unterschrift ist erforderlich. Bei längerfristigen Erkrankungen ist die schriftliche Entschuldigung mit elterlicher Unterschrift am dritten Krankheitstag der Klassenleitung zur Kenntnis zu geben.
Wichtig: Das Fehlen bei schulischen Veranstaltungen (z.B. eintägige Exkursionen, Aktions- oder Präventionstage, Theaterbesuchen) ist von den Eltern durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zu entschuldigen.
ehlzeiten derjenigen Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Nicht-Teilnahme an einer Klassenfahrt ihrer Unterrichtspflicht in der Schule nachkommen müssen, sind mit der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zu entschuldigen.
Beurlaubungen:
Grundsätzlich ist jede Schülerin und jeder Schüler zu einem regelmäßigen Schulbesuch verpflichtet. In begründeten Einzelfällen kann auf einen schriftlichen Antrag hin eine Beurlaubung gewährt werden. Dies ist auch erforderlich, wenn Ihr Kind am Vormittag einen geplanten Arzttermin wahrnehmen muss.
Beurlaubungen für einen Tag genehmigen die Klassenleitungen. Anträge auf Beurlaubungen für zwei und mehr Tage und unmittelbar vor und nach den Ferien (auch für einen Tag) sind der Schulleiterin schriftlich über die Klassenleitung einzureichen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Anträge in jedem Fall nicht bewilligt werden können, wenn bereits vor der schulischen Entscheidung Reisen gebucht wurden.